Förderprogramm für Promovierende mit einer Schwerbehinderung

Das Rektorat der Universität Bielefeld unterhält ein Förderprogramm zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehinderter Menschen im wissenschaftlichen Bereich. Das Förderprogramm wurde im Jahr 2000 noch vor der Novellierung der Sozialgesetzbücher vom Rektorat eingeführt und besteht damit seit 20 Jahren.

Schwerbehinderte Menschen haben im Rahmen dieses Programms die Möglichkeit, für ihr Promotionsvorhaben mindestens mit einer halben E 13 Stelle eingestellt zu werden.

Fakultäten und Einrichtungen können beim Rektorat eine viertel Stelle aus dem Förderprogramm für wissenschaftliche Beschäftigte befristet für vier Jahre für schwerbehinderte Menschen mit dem Ziel der Promotion beantragen. Sollte die Promotion nicht nach vier Jahren erfolgreich abgeschlossen sein, so ist eine Weiterbeschäftigung möglich, wenn eine Einschätzung der Betreuungsperson vorliegt, dass die Promotion innerhalb einer überschaubaren Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Das Programm wird durch eine quotenabhängige Umlage über alle Fakultäten der Universität Bielefeld finanziert. Es wurden bislang 45 Personen erfolgreich gefördert.

Bei der „Zentralen Anlaufstelle Barrierefrei“, welche vom Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung und der Schwerbehindertenvertretung betrieben wird, finden Sie weitere, umfassende Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen an der Universität Bielefeld.

Text: Michael Johannfunke, Schwerbehindertenvertretung an der Universität Bielefeld