Hintergrund

Eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für eine gleichberechtigte Teilhabe von Akademikerinnen* mit Behinderung(en) im Wissenschaftsbereich existiert seit 2008 durch das Inkrafttreten des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung“, der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die deutsche Bundesregierung hat die UN-BRK 2009 ratifiziert und erkannte damit die Notwendigkeit an, auch in Deutschland die gleichberechtigte Teilhabe der Personen mit Behinderungen an allen Belangen der Gesellschaft zu verbessern. Das Projekt bzw. Fachkolleg des Hildegardis-Vereins aus Bonn fußt insbesondere auf dieser gesetzlichen Grundlage:

"Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweckstellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. UN-BRK, Paragraph 24, Abs. 5.

Das Thema Behinderung hat jedoch für lange Zeit weder im hochschulpolitischen, noch im universitären Raum ausreichend Aufmerksamkeit gefunden. Das liegt vor allem daran, dass viele Betroffene ihre Behinderungen und ihren Unterstützungsbedarf nicht öffentlich machten: In Befragungen aus dem Jahr 2011 war ersichtlich geworden, dass zwar fast 60 Prozent der Teilnehmenden beeinträchtigungsbedingt starke und sehr starke Studienerschwernisse angaben, aber nur 24 Prozent der Studierenden wenigstens eine Behinderungs-spezifisches Beratung der Studierendenwerke, der Hochschulen oder der studentischen Selbstverwaltung nutzten. 44 Prozent nahmen die notwendige Beratung nicht in Anspruch, weil sie ihre Behinderung nicht offen legen wollten; 36 Prozent empfanden das Beratungsangebot als nicht ansprechend.

Mentoring

Hier setzt die Arbeit des Hildegardis-Vereins an: Zwischen 2008 und 2013 führte er das mehrfach ausgezeichnete, bundesweit 1. „Mentoring-Programm für Studentinnen* mit Behinderung & chronischer Krankheit“ durch. Zwischen 2013 und 2016 folgte das innovative und modellhafte Tandemprojekt „Lebensweg inklusive: KompetenzTandems für Studentinnen* mit & ohne Behinderung“

Beide Projekte zeichneten sich aus durch:

  • generationenübergreifende Förderbeziehungen im Tandem,
  • Peer-Prozesse in der Gruppe der gleichaltrigen Studentinnen*,
  • den Austausch mit externen Inklusions- und Gleichstellungs-Expert*innen.

Die Projekte verfolgten auf Basis eines stärkenorientierten Empowerment-Ansatzes das Ziel, Studentinnen mit und ohne Behinderung auf ihrem Bildungs- und Karriereweg zu ermutigen, ihre Studienwahl und ihr Berufsziel den eigenen Talenten entsprechend zu verfolgen und nicht von Geschlechter- und anderen Stereotypen beeinflusst zu wählen.

 Als Folgeprojekt wurde schließlich das Fachkolleg "Inklusion an Hochschulen – gendergerecht" entwickelt, um neben den biografischen Maßnahmen auch strukturell an den Hochschulen anzusetzen.